News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

Dieser Blog informiert Sie allgemein über Rechte und Möglichkeiten, wie Sie als Betroffener des Diesel-Abgas-Skandals bestmöglich aus der Dieselfalle aussteigen oder gar den gesamten Kaufvertrag widerrufen können. Sie finden sowohl allgemeine Informationen und Tipps als auch von Verbraucherschutzanwalt Felix Fehrenbach in der Dieselaffaire erstrittene Urteile und Hinweise zu aktuellen Verfahren. Sie sind an weitergehenden Informationen rund um den Dieselskandal interessiert? Dann abonnieren Sie diesen Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Endlich ist es offiziell:

Wer ein Auto mit unzulässiger Abgastechnik gekauft hat, kann künftig wesentlich einfacher als bisher Schadenersatz erhalten. 

Dies ist ein riesiger Schritt zu Gunsten betroffener Autoeigentümer - hingegen für Autohersteller ist dies eine folgenschwere bis katastrophale Entscheidung.

In Kurzform: Wer einen PKW-Hersteller wegen seines abgasmanipulierten PKW auf Schadenersatz verklagen will - oder eine Klage schon läuft - dem macht es der Europäische Gerichthof (EuGH) jetzt wesentlich leichter, zu seinem verlangten Geld zu kommen.

Denn nach diesem aktuellen Urteil des EuGH vom 21.03.2023 können die Autohersteller nunmehr auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht, also einfach nur fahrlässig, gehandelt hätten. Diesem Urteil liegt eine Klage eines betrogenen Käufers über einen Mercedes-PKW gegen den Hersteller Daimler zu Grunde.

Der große Vorteil hierin liegt, dass sich vom klagenden Autokäufer ein fahrlässiges Handeln wesentlich leichter darstellen und nachweisen lässt als vorsätzliches Handeln. 

Die nationalen obersten Gerichte haben sich an der Rechtsprechung des EuGH zu richten.

Dieses maßgebende Urteil des EuGH wird deshalb Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung insgesamt haben und damit auch wesentliche Folgen im Abgasskandal. Und damit unmittelbar wesentliche Folgen auf laufende und künftige Klageverfahren gegen Autohersteller - zugunsten der Kläger.

Die Richter in Deutschland müssen somit die Vorgaben des EuGH umsetzen. Deutsche Gerichte aller Instanzen, also Amts-, Land-, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichthof (BGH) haben bis zu dieser Entscheidung des EuGH deshalb massenhaft ihre laufenden Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf die Frage „Vorsatz“ oder „Fahrlässigkeit“ ankommt. Allein beim BGH waren Ende März mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Diesel-Klagen anhängig, wovon die Mehrzahl wegen des EuGH-Verfahrens zurückgestellt war.

Auf den 8. Mai 2023 hat der "Dieselsenat" des BGH die maßgebliche Verhandlung terminiert, in der er die "sich möglicherweise aus der EuGH-Entscheidung ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht" erörtern will, um den unteren Instanzen schnell Leitlinien an die Hand zu geben.

In diesem BGH-Verfahren (VIa ZR 335/21) wollen die Richter über die Klage eines VW Passat mit Schadstoffklasse Euro 6 entscheiden. Nach Überzeugung des Fahrzeugeigentümers ist aufgrund des vorhandenen "Thermofensters" eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.

Kläger vor deutschen Gerichten hatten bislang nur dann eine Chance, Schadenersatz vom Hersteller zu erhalten, wenn der Hersteller vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen, und in sittenwidriger Weise über die Einhaltung der angegebenen Abgasnorm getäuscht hat. Diese hohe Hürde war vom Kläger zu beweisen.

Diese Beweislast führte dazu, dass Eigentümer von PKW, in welchen nachweisbar eine oder mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren, trotzdem keinen Schadenersatz erhielten.

Bislang war nur bei dem ersten VW-Skandalmotor EA189 aufgrund der Art und Weise und Funktion der Abschalteinrichtung (Umschaltfunktion Abgastest-Straßenbetrieb) nur eine Schlussfolgerung zwingend: der Hersteller handelte mit Wissen und Wollen der Täuschung. 

Fazit und Empfehlung:

Der europäische Gerichtshof senkt mit seiner extrem Diesel-Käufer-freundlichen bahnbrechenden Entscheidung vom 21.03.2023 die Hürden zur erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Nicht mehr erforderlich ist der Nachweis einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung. Ein solcher Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung ist laut EuGH nunmehr schon dann begründet, wenn bei den Herstellern der Tatbestand der Fahrlässigkeit erfüllt ist.

In Verbindung mit anderen Urteilen des EuGH über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster wird dieses aktuelle Urteil des EuGH für viele Diesel-Fahrzeugmodelle verschiedener Hersteller mit Euro 5 und Euro 6 Abgas-Norm eine neue käuferfreundliche Bewertung zulassen, was den Erfolg von Schadenersatzklagen betrifft.  

Wie diese Bewertung und die Konsequenzen daraus letztlich für jeden einzelnen betrogenen Diesel-Käufer aussehen könnte, wird der Bundesgerichtshof am 8. Mai 2023 mitteilen.

Es lohnt sich deshalb für viele Eigentümer von Diesel-PKW, seine Ansprüche jetzt prüfen zu lassen.

Das übernehme ich gerne für Sie.

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Neue Analyse des Umweltforschungsverbunds ICCT: Hohe Abgaswerte in Euro5 und Euro 6 Diesel-PKW entdeckt - extrem verdächtig!

Berechtigte Vermutung deshalb: Nach wie vor sind in vielen europäischen Diesel-PKW-Modellen unerlaubte Abschalteinrichtungen eingebaut.  

Bei einer groß angelegten, die bisherigen Analysen übergreifenden, neuen Analyse von Tests und Studien aus mehreren Jahren hat der internationale Umweltforschungsverbund ICCT einen deutlich viel zu hohen Abgasausstoß einer riesigen Anzahl von Dieselautos in Europa festgestellt.

Autos mit diesem Abgasausstoß halten deshalb nicht die vom Hersteller angegebenen – und ausdrücklich zugesicherten - Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 ein.

Die aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Abschalteinrichtungen haben Anlass für eine solche neue aktualisierte und zusammenfassende Bewertung gegeben. Denn nach diesen aktuellen Urteilen darf die Abgasreinigung nur noch reduziert werden, wenn entweder Schäden am Motor und Technik oder Sicherheitsrisiken tatsächlich - also nicht nur theoretisch - drohen.

Sage und schreibe ca. 85 % der Euro-5 und 77 % der Euro-6-Dieselfahrzeuge haben nach dieser neuen Studie unter Berücksichtigung der nunmehr geltenden Einschränkungen gemäß dieser EuGH-Urteile "verdächtig hohe Emissionen". Darüber hinaus haben sich sogar in 40 Prozent der Fälle "extreme" Werte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) ergeben.

Für die Auswertungen dieser Studie wurden Daten von ca. 700.000 geprüften Autos in Europa hinzugezogen und zusätzliche Auswertungen von Abgastests durch Behörden und Organisationen seit Beginn des Abgasskandals 2016 sind ebenfalls Grundlage dieser Studie.

Die PKW-Hersteller Subaru, Suzuki, Fiat-Chrysler und Renault-Nissan haben gemäß dieser Analyse bei ihren Dieselmotoren zum Beispiel einen extrem hohen NOx-Ausstoß im Verhältnis zu den Prüfstand-Grenzwerten.

Ebenfalls schneiden die PKW-Hersteller Toyota und Mazda bei ihren Dieselmotoren schlecht ab.

Und wer hätte es nicht gedacht: auch die PKW-Hersteller Volkswagen, BMW, die PSA-Gruppe bestehend aus Peugeot und Citroën sowie Land Rover zeigen bei den Grenzwertüberschreitungen ihrer Dieselmotoren starke Auffälligkeiten an.

Richtigerweise haben diese neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs die Deutsche Umwelthilfe veranlasst, vom Kraftfahrt-Bundesamt zu fordern, dass sämtliche Diesel-PKW der Abgasnormen 5 und 6, welche in Deutschland zugelassen sind, mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen sind. Was bedeutet, dass alle unzulässigerweise verbauten Abschalteinrichtungen aus den Betroffenen PKW beseitigt werden müssen. Tatsächlich sind hiervon mehr als 8 Millionen PKW allein in Deutschland betroffen!

Geht man davon aus, dass das Kraftfahr-Bundesamt nunmehr endlich seine Aufgabe ernst nimmt und sich an den strengen Richtlinien der Gesetze und den maßgebenden Bewertungen des Europäischen Gerichtshofs richtet, bleibt dem Kraftfahrt-Bundesamt nichts anderes übrig als die Hersteller dieser manipulierten PKW dazu zu zwingen, Hardware- und Software-Nachrüstungen durchzuführen. Als letztes Mittel, wenn sich die Hersteller weigern oder die Nachrüstungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, bleibt die zwangsweise Stilllegung von PKW.

Unterstützung zugunsten der betrogenen Diesel-PKW-Käufer bringt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. Nach diesem Urteil sind die Hürden für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen PKW-Hersteller sehr stark gesunken. Denn die Hersteller können nunmehr bereits dann auf Schadenersatz haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Eine Betrugsabsicht muss dem Hersteller also nicht mehr nachgewiesen werden. Vor allem an diesem Nachweis scheiterten bislang oftmals die Schadensersatzklagen.

Folge: eine neue Klagewelle droht den Herstellern von „Schummel-Dieseln“, diesmal zusätzlich mit starkem Rückenwind der Europäischen Rechtsprechung.


Fazit und Empfehlung:

Neue Testergebnisse, neue bahnbrechende Diesel-Käufer-freundliche Urteile und das rechtliche Vorgehen der Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamtes festigen immer stärker das Recht der betrogenen Diesel-PKW-Käufer:

Manipulierten Diesel-PKW beim Hersteller abgegeben - im Gegenzug erhält der Käufer einen Geldbetrag in Höhe des bezahlten Kaufpreises vom Hersteller!

Wer also seinen alten Diesel-PKW loswerden möchte, ohne erhebliche finanzielle Einbußen bei einem Verkauf zu erleiden, für den ist jetzt die Chance. Deshalb Ansprüche gegen den Hersteller prüfen lassen. Und seine Ansprüche durchzusetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Üblicherweise übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten hierfür.


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November 2022: Neuer Rückruf für Opel PKW

Im Jahr 2020 wurde der erste Rückruf wegen Manipulationen von Opel-PKW veröffentlicht.  

Sodann wurden vor ca. einem Jahr vom Kraftfahrt-Bundesamt weltweit über 400.000 Opel-Fahrzeuge zurückgerufen unter dem Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A). 

Und aktuell:

Ein neuer Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für 26.581 PKW des Herstellers Opel Modell Meriva Baujahr 2013 bis 2017.

Dieser Rückruf wurde erst am 22.11.2022 offiziell ausgesprochen!  

Ursache all dieser Rückrufe:
Vom Kraftfahrt-Bundesamt wurde in den Motoren dieser Modelle eine „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ festgestellt.

Opel-Modelle, die von den Rückrufen betroffen sind:
Weltweit ca. eine halbe Million Opel-PKW, in Deutschland bislang stattliche 82.982 Opel-PKW: die Opel-Modelle Zafira, Corsa, Insignia und Astra. Und seit November 2022 weitere mehrere tausend Opel-PKW des Modells Meriva.

Was wird von Opel-Käufern gefordert?
Sie sollen ein ihnen angebotenes Software-Update für ihr Auto akzeptieren und aufspielen lassen.     

Hat der Opel-Konzern tatsächlich seine PKW manipuliert?
Seit Sommer 2021 bietet der Opel-Autokonzern seinen betroffenen Kunden eine freiwillige Aktualisierung der Motor-Software an. Formuliert oftmals verharmlosend als „Freiwillige Servicemassnahme“. Ziel: mit dem Software-Update soll der unzulässig hohe Schadstoffausstoss der Motoren reduziert werden. Und: dadurch kann der Opel-Konzern weiteren ihm zwangsweise auferlegte Rückrufe entgehen, wenn genügend Opel-Kunden freiwillig dem Software-Update Angebot folgen.  

Nach wie vor steht der Opel-Konzern auf dem Standpunkt, das Abgasbehandlungssystem seiner Diesel-Modelle entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Dies, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt bereits seit 2015 mehrere unzulässige Manipulationen der Abgasbehandlung in Opel-Dieselmotoren entdeckte. Der Opel-Konzern geht – offenkundig erfolglos – deshalb gegen die verpflichtenden Rückrufe vor.

Der Opel-Konzern hat manipuliert, denn:  

  • Es wurden wegen der Manipulationen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Opel Konzern durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt. Der Opel-Konzern akzeptierte ein Bußgeld von 65 Millionen Euro.
  • Der Opel-Konzern wurde bereits durch viele Urteile von deutschen Landgerichten zur Zahlung von Schadenersatz an Opel-Käufer verurteilt. Aktuell war dies das Landgericht Ravensburg am 30.12.2022
  • Erst am 22.11.2022 wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt für 26.581 PKW Opel Meriva Baujahr 2013 bis 2017 ein Rückruf wegen Abgasmanipulationen in die Wege geleitet.
  • Die bisherigen Rückrufe einer riesigen Anzahl, fast eine halbe Million, von Opel-PKW quer durch viele Modelle und Baujahre, so am
  • 23.01.2020 für 95.781 PKW der Modelle Opel Zafira 1,6; Zafira 2,0; Cascada 2,0; Insignia 2,0 Abgasnorm Euro 6, Baujahr 2012 bis 2016
  • 17.02.2022 für 400.201 PKW der Modelle Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor und Abgasnorm Euro 6, Baujahr 2013 bis 2018  


Folgerung: Aufgrund der Art und Weise der Manipulationen, der riesigen Anzahl manipulierter Opel-PKW, quer durch die Opel-Modell- und Motoren-Palette, muss der Opel-Konzern bewusst illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. 

Das angebotene Software-Update: die Lösung für den Opel-Konzern oder ein weiteres Problem für den Kunden?
Die betroffenen Opel-Käufer können zwar das Aufspielen des Software-Updates hinausschieben. Da ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt aber zwangsweise durchgesetzt werden kann, besteht letztlich keine Chance, dass man sich dem Software-Update entzieht.  

Worüber zu oft nicht aufgeklärt wird, ist, dass Software-Updates nachteilige Auswirkungen haben könnten: bekannt sind eine Minderung von Motorleistung und Motorlebensdauer, Startschwierigkeiten, ein höherer Sprit- und AdBlue-Verbrauch. Das Aufspielen sollte deshalb bestmöglich vermieden werden.

Die Schäden für betroffene Opel-Käufer aufgrund der Manipulationen:
Gleich ob mit oder ohne Software-Update: Finanzielle Nachteile und das Risiko von Nutzungsbeeinträchtigungen durch drohende Fahrverbote und Zwangsstilllegungen, höhere Kosten aufgrund Reparaturen und Mehr-Verbrauch, der allgemeine Marktwertverlust und der individuelle Makel des PKW treffen den Käufer.

Der Schadenersatzanspruch:
Die Käufer manipulierter Opel-PKW haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Schaden auszugleichen:

  • Minderung des bezahlten Kaufpreisbetrages
  • Forderung des bezahlten Kaufpreisbetrages gegen Übergabe des PKW an den Opel-Konzern
  • Bei Neuwagenkauf die Neulieferung eines ab Werk nicht manipulierten PKW.

Stets wichtig zu wissen:

  • Keine Verjährung: Der Anspruch auf Schadenersatz von Opel-Käufern gegen den Opel-Autokonzern ist nicht verjährt. Frühestens mit einer für den Opel-Käufer verständlichen Information über die Manipulationen seines eigenen PKW liegt diejenige Kenntnis beim Käufer vor, welche die 3-jährige Verjährungsfrist beginnen lässt. Wenn diese Information im Jahr 2020 war, dann verjährt der Anspruch des Käufers erst am 31.12.2023.
  • Das Aufspielen des Software-Updates nach dem Kauf des manipulierten PKW ändert nichts am bestehenden Schadenersatzanspruch.
  • Bei voller oder teilweiser Kaufpreis-Finanzierung umfasst der Schadenersatzanspruch „Fahrzeugübergabe gegen Kaufpreisrückzahlung“ nicht nur die Rückzahlung bereits bezahlter Finanzierungsraten, sondern auch die Freistellung von künftigen Finanzierungszahlungen durch den Opel-Autokonzern.


Fazit und Empfehlung:

Auch im Jahr 2023 sind die Voraussetzungen, Schadenersatz gegen den Opel-Autokonzern wegen manipulierter Diesel-Motoren erfolgreich durchsetzen zu können, vorhanden!

Die Chance, dass sich der Käufer eines manipulierten Opel-Modells schadlos halten kann, ist sehr gut.

Ihren individuellen Schadensersatzanspruch, z.B. die gewünschte Weggabe Ihres PKW an den Hersteller gegen Erstattung des vollen Kaufpreisbetrages an Sie lediglich bei Abzug einer Nutzungsentschädigung für von Ihnen gefahrenen Kilometern überprüfe ich gerne. Und begleite und vertrete Sie dabei außergerichtlich und vor Gericht.    

Opel-Käufern, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und ihren PKW in Deutschland kauften, stehen ebenfalls alle Ansprüche gegen den Opel-Konzern zu. Und auch diese Käufer können in Deutschland klagen und vertrete ich außerhalb und vor Gericht.


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Urteil zugunsten der Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen VW-Manipulationseinrichtung „Thermofenster“ – Was der einzelne PKW-Käufer davon hat!

Ganz aktuell am 08.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof – mittelbar auch extrem verbraucherfreundlich - geurteilt: der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) als gemeinnütziger Organisation steht ein Klagerecht gegen Behörden-Entscheidungen zu.

Gestärkt werden mit diesem Urteil indirekt die Rechte der Käufer von manipulierten PKW!  

Anlass des Urteils:

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Sie wollte entschieden haben, dass ihr ein Klagerecht gegen die Bundesrepublik Deutschland zusteht, weil das Kraftfahrt-Bundesamt im Abgasskandal eine sehr herstellerfreundliche Behördenentscheidung mit erheblichen Folgen traf.   

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte entschieden, zugunsten der Volkswagen AG für ein bestimmtes VW-Diesel-Modell die Zulassung zum Betrieb auf deutschen Strassen zu erteilen. In diesem Modell – aber nicht nur in diesem – wurde eine Abgas-Abschalteinrichtung verbaut, welche je nach bestimmter Außentemperatur die Abgase optimal oder weniger bis gar nicht reinigt. Mit dieser Abschalteinrichtung, benannt als „Thermofenster“, wird sichergestellt, dass die Abgasprüfung im Zulassungsverfahren bestanden wird. Bei niedrigen Außentemperaturen aber wird die Abgasreinigung reduziert oder im Extremfall völlig ausgeschaltet. Folge: es werden mehr Stickoxide als in der Hersteller-Werbung angegeben ausgestoßen - und die Abgasnorm wird oftmals nicht eingehalten.    

Im Juli 2022 hatte der Europäische Gerichtshof über dieses „Thermofenster“ bereits im Klartext geurteilt: Es ist grundsätzlich unzulässig, dass die Abgasreinigung in Fahrzeugen bei bestimmten Temperaturen ausgesetzt wird, so das Gericht. Denn wenn zum Beispiel in Deutschland im Jahresdurchschnitt rund 10° Celsius herrschen, dann arbeitet die Abgasreinigung die überwiegende Zeit des Jahres nicht vollständig. Das läuft dem Ziel der sauberen Luft, welches die Abgasvorschriften verfolgen, zuwider. Die vielfältigen Argumente der Autohersteller, ein „Thermofenster“ ist als Ausnahme zulässig, weil es dem Motor- und Bauteileschutz dient, hat das nicht gelten gelassen.

Problem des Kraftfahrt-Bundesamtes:

Diese Ausnahme, der angebliche Motor- und Bauteilschutz, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt besonders großzügig ausgelegt und folglich den Autoherstellern die Typ-Genehmigungen trotz verbauten „Thermofensters“ erteilt.  

Folgen des Urteils:

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. kann jetzt gegen solche Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes gerichtlich vorgehen, welche eine zweifelhafte Abgasoptimierung unbeanstandet ließen und temperaturabhängige Abgasabschaltung als gesetzeskonform durchwinkten.  

Eine mögliche Aufforderung der Deutsche Umwelthilfe e.V. an Bundesverkehrsminister Wissing als Chef des Kraftfahrt-Bundesamtes, sämtliche betroffenen und zugelassenen Fahrzeuge auf Kosten der PKW-Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten zu lassen, wird sicherlich nicht erfolgreich sein.

Vorteile dieses Urteils für den betroffenen PKW-Eigentümer:

Direkt: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. verfolgt das gesetzlich gewollte Ziel der sauberen Luft. Wird des Kraftfahrt-Bundeamtes zum Handeln verurteilt, dann werden die betroffenen PKW – für den Eigentümer kostenlos – aufgerüstet werden müssen.  

Mittelbar: Sofern die Typ-Genehmigung für die betroffenen PKW durch das Kraftfahrt-Bundesamt widerrufen oder individuell die Zulassung des PKW zurückgenommen, so dürfte dem betroffenen PKW-Eigentümer ein eigener Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zustehen, welches auch eingeklagt werden kann.

Fazit und Empfehlung:

Millionenfach unberechtigt zugelassenen Diesel-PKW in Deutschland könnten durch dieses neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Stilllegung drohen.

Spätestens wenn vom Kraftfahrt-Bundesamt Zwangsrückrufe zwecks Nachrüstung der PKW veröffentlicht oder Stilllegungen angedroht werden, sollte gehandelt werden:  Dann sollten Schadenersatzansprüche gegen den PKW-Hersteller und gegen die verantwortlichen Behörden geprüft und durchgesetzt werden.

Abwarten bis dahin muss aber nicht sein.

Bereits jetzt stehen die Chancen gut, Schadenersatz vom PKW-Hersteller zu bekommen, weil in die betroffenen Diesel-PKW die Abschalteinrichtung „Thermofenster“ bereits ab Werk im Bewusstsein der Zulassungs-Problematik verbaut wurden.

Die neuesten Urteile des Europäischen Gerichthofs zu diesem „Thermofenster“-Komplex bestärken diese Verbraucherrechte.

Der Bundesgerichtshof, maßgebende Instanz auch für alle Landgerichte, die meistens als Erstgerichte über die Einzelklagen der betroffenen PKW-Eigentümer gegen PKW-Hersteller entscheiden, wird sich in absehbarer Zeit zum „Thermofenster“ äußern – und sollte hierbei die Urteile des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen. 

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Opel Insignia Sports Tourer 2.0 l Diesel - Schadenersatz für Käufer  

Wegweisendes Urteil gegen Opel wegen verbauten illegalen Abgas-Manipulationen

Mit Urteil vom 30.12.2022 hat das Landgericht Ravensburg zugunsten eines Opel Insignia-Käufers entschieden: die Adam Opel GmbH muss ihm Schadenersatz zahlen.

Denn der Opel Autokonzern hat, so das Landgericht Ravensburg, den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. In seinen Fahrzeugen hat der Hersteller mehrere illegale Schummelprogramme verbaut, die die Abgaswerte manipulieren.

In dem Opel PKW, der Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist, wurde bewusst eine illegale Prüfstanderkennung im Opel-Werk verbaut.  „Prüfstanderkennung“, dieser Fachbegriff, wurde mit dem Beginn des Dieselskandals im Jahr 2015 in der Öffentlichkeit bekannt. Die Volkswagen AG hatte in ihrem Motorentyp „EA189“ millionenfach diese Erkennung verbaut.   

Nun ist auch der Motor aus dem Hause Opel, ein Diesel-Motor mit 2 Liter Hubraum und der Bezeichnung „B20“, aufgeflogen und führt zu Schadenersatz zugunsten betroffener Opel-Käufer.

Die Zulassung dieses Motorentyps in Deutschland gelang nur, weil Opel den Prüfbehörden Glauben machen konnte, dass dieser Motor die Abgasnorm Euro 6 einhält. Die Einhaltung dieser Norm gelingt tatsächlich nur mit diesem Motor durch die eingebaute Prüfstanderkennung, und zwar abgestimmt auf den Abgasprüfstand. Viele hierbei eingesetzte Parameter wie Außentemperatur, Geschwindigkeit, Motordrehzahl und Luftdruck und eine bestimmte Programmierung der Motorsteuerungssoftware sichern so das Bestehen des Abgastests. 

Fährt der betroffene Opel aber ausserhalb der Prüfsituation, so ist die Abgasreinigung in vielen Bereichen nur reduziert. Eine solche Reduzierung der Abgasreinigung findet letztlich schon unter üblichen Nutzungsbedingungen statt, wenn z.B. die Außentemperaturen unter 16 Grad Celsius liegen oder die Fahrgeschwindigkeit über 140 km/h liegt, der Motor über 2900 U/min läuft oder ein Umgebungsluftdruck unterhalb vom 92 kPa liegt, so das Landgericht.

Weiter das Urteil: die Adam Opel GmbH hat die Verwendung dieser unzulässigen Abschalteinrichtung systematisch betrieben. Die Täuschung der Behörden und somit auch der Käufer dieser PKW über die tatsächliche Einhaltung der Euro 6 Abgasnorm und somit auch über ein ordnungsgemäßes Zulassungsverfahren dieses Motors zum Strassenverkehr wurde ebenfalls systematisch betrieben.

Zwar wurde von dem Opel-Konzern zur Beseitigung der unzulässigen Prüfstanderkennung eine freiwillige Rückrufaktion durchgeführt. Der Kläger im Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg und tausende andere betroffene Kunden erhielten hierzu Schreiben, auch schon 2017. 

Allerdings wurde auch im Rahmen dieser Aktion dem Kläger wahrheitswidrig vorgespiegelt, dass sein Fahrzeug aktuell den Emissionsstandard Euro 6 erfülle und dass das Update dazu diene, sein Fahrzeug auf den neusten Stand der neu produzierten Opel-Diesel-Modelle zu bringen. Verschwiegen wurde völlig das Vorliegen von unerlaubten Abschalteinrichtungen, die durch das Update beseitigt werden sollten. Es handelt sich bei dem Opel-Schreiben somit um eine pure Desinformation des betroffenen Kunden, so das Landgericht Ravensburg. 

Wichtig: ein solches Schreiben mit falschen oder beschönigenden Infos kann gar nicht den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzen. Schadenersatzansprüche von betroffenen Käufern gegen den Opel Konzern verjähren grundsätzlich 3 Jahre nach Kenntnis. Das Landgericht Ravensburg musste sich mit der Frage der Verjährung auseinandersetzen. Denn die Adam Opel GmbH hatte die Einrede der Verjährung erhoben. Zu Unrecht, so das Landgericht und entschied korrekterweise verbraucherfreundlich.  

Urteilsergebnis: Die Adam Opel GmbH muss dem betroffenen Käufer des Opel Modells den vollständigen Kaufpreis zurückzuzahlen. Der Käufer muss für die von ihm gefahrenen Kilometer lediglich eine Nutzungsentschädigung akzeptieren. Im Gegenzug erhält Opel den manipulierten PKW.

Fazit und Empfehlung:

Auch im Jahr 2023 liegen die Voraussetzungen dafür vor, dass ein Opel-Käufer Schadenersatz von der Adam Opel GmbH wegen ihrer manipulierten 2.0 l Diesel-Motoren der Insignia Modelle erhält.

Ein bereits durchgeführtes Software-Update steht dem Schadenersatzanspruch nicht entgegen.

Die Möglichkeiten auf Schadenersatz haben nicht nur Käufer von manipulierten Opel-PKW, die in Deutschland wohnen. Auch solche mit Wohnsitz in der Schweiz haben diese Möglichkeit. Rechtsanwalt Fehrenbach hat für deutsche und schweizerische Mandanten bereits vielfach Klagen gegen Autokonzerne in Deutschland eingereicht.

Der Schadenersatzanspruch ist die Gelegenheit, dass Käufer abgasmanipulierter Opel-PKW ihrem teils erheblichen Schaden entgehen. Allgemein eingetretene Wertverluste solcher PKW, Verkaufsrisiken, lang laufende ungünstige PKW-Kredite oder Nachteile durch ein Software-Update können so vom Käufer auf den PKW-Hersteller verlagert werden.

Es gibt eigentlich keinen Grund, zu warten. Jetzt Ihre Ansprüche gegen Opel prüfen lassen. Sichern Sie sich Ihr Recht.  


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