News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

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Start 2023 Abgasskandal: Landgericht Ravensburg verurteilt Hersteller Opel!

Opel Insignia Sports Tourer 2.0 l Diesel - Schadenersatz für Käufer  

Wegweisendes Urteil gegen Opel wegen verbauten illegalen Abgas-Manipulationen

Mit Urteil vom 30.12.2022 hat das Landgericht Ravensburg zugunsten eines Opel Insignia-Käufers entschieden: die Adam Opel GmbH muss ihm Schadenersatz zahlen.

Denn der Opel Autokonzern hat, so das Landgericht Ravensburg, den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. In seinen Fahrzeugen hat der Hersteller mehrere illegale Schummelprogramme verbaut, die die Abgaswerte manipulieren.

In dem Opel PKW, der Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist, wurde bewusst eine illegale Prüfstanderkennung im Opel-Werk verbaut.  „Prüfstanderkennung“, dieser Fachbegriff, wurde mit dem Beginn des Dieselskandals im Jahr 2015 in der Öffentlichkeit bekannt. Die Volkswagen AG hatte in ihrem Motorentyp „EA189“ millionenfach diese Erkennung verbaut.   

Nun ist auch der Motor aus dem Hause Opel, ein Diesel-Motor mit 2 Liter Hubraum und der Bezeichnung „B20“, aufgeflogen und führt zu Schadenersatz zugunsten betroffener Opel-Käufer.

Die Zulassung dieses Motorentyps in Deutschland gelang nur, weil Opel den Prüfbehörden Glauben machen konnte, dass dieser Motor die Abgasnorm Euro 6 einhält. Die Einhaltung dieser Norm gelingt tatsächlich nur mit diesem Motor durch die eingebaute Prüfstanderkennung, und zwar abgestimmt auf den Abgasprüfstand. Viele hierbei eingesetzte Parameter wie Außentemperatur, Geschwindigkeit, Motordrehzahl und Luftdruck und eine bestimmte Programmierung der Motorsteuerungssoftware sichern so das Bestehen des Abgastests. 

Fährt der betroffene Opel aber ausserhalb der Prüfsituation, so ist die Abgasreinigung in vielen Bereichen nur reduziert. Eine solche Reduzierung der Abgasreinigung findet letztlich schon unter üblichen Nutzungsbedingungen statt, wenn z.B. die Außentemperaturen unter 16 Grad Celsius liegen oder die Fahrgeschwindigkeit über 140 km/h liegt, der Motor über 2900 U/min läuft oder ein Umgebungsluftdruck unterhalb vom 92 kPa liegt, so das Landgericht.

Weiter das Urteil: die Adam Opel GmbH hat die Verwendung dieser unzulässigen Abschalteinrichtung systematisch betrieben. Die Täuschung der Behörden und somit auch der Käufer dieser PKW über die tatsächliche Einhaltung der Euro 6 Abgasnorm und somit auch über ein ordnungsgemäßes Zulassungsverfahren dieses Motors zum Strassenverkehr wurde ebenfalls systematisch betrieben.

Zwar wurde von dem Opel-Konzern zur Beseitigung der unzulässigen Prüfstanderkennung eine freiwillige Rückrufaktion durchgeführt. Der Kläger im Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg und tausende andere betroffene Kunden erhielten hierzu Schreiben, auch schon 2017. 

Allerdings wurde auch im Rahmen dieser Aktion dem Kläger wahrheitswidrig vorgespiegelt, dass sein Fahrzeug aktuell den Emissionsstandard Euro 6 erfülle und dass das Update dazu diene, sein Fahrzeug auf den neusten Stand der neu produzierten Opel-Diesel-Modelle zu bringen. Verschwiegen wurde völlig das Vorliegen von unerlaubten Abschalteinrichtungen, die durch das Update beseitigt werden sollten. Es handelt sich bei dem Opel-Schreiben somit um eine pure Desinformation des betroffenen Kunden, so das Landgericht Ravensburg. 

Wichtig: ein solches Schreiben mit falschen oder beschönigenden Infos kann gar nicht den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzen. Schadenersatzansprüche von betroffenen Käufern gegen den Opel Konzern verjähren grundsätzlich 3 Jahre nach Kenntnis. Das Landgericht Ravensburg musste sich mit der Frage der Verjährung auseinandersetzen. Denn die Adam Opel GmbH hatte die Einrede der Verjährung erhoben. Zu Unrecht, so das Landgericht und entschied korrekterweise verbraucherfreundlich.  

Urteilsergebnis: Die Adam Opel GmbH muss dem betroffenen Käufer des Opel Modells den vollständigen Kaufpreis zurückzuzahlen. Der Käufer muss für die von ihm gefahrenen Kilometer lediglich eine Nutzungsentschädigung akzeptieren. Im Gegenzug erhält Opel den manipulierten PKW.

Fazit und Empfehlung:

Auch im Jahr 2023 liegen die Voraussetzungen dafür vor, dass ein Opel-Käufer Schadenersatz von der Adam Opel GmbH wegen ihrer manipulierten 2.0 l Diesel-Motoren der Insignia Modelle erhält.

Ein bereits durchgeführtes Software-Update steht dem Schadenersatzanspruch nicht entgegen.

Die Möglichkeiten auf Schadenersatz haben nicht nur Käufer von manipulierten Opel-PKW, die in Deutschland wohnen. Auch solche mit Wohnsitz in der Schweiz haben diese Möglichkeit. Rechtsanwalt Fehrenbach hat für deutsche und schweizerische Mandanten bereits vielfach Klagen gegen Autokonzerne in Deutschland eingereicht.

Der Schadenersatzanspruch ist die Gelegenheit, dass Käufer abgasmanipulierter Opel-PKW ihrem teils erheblichen Schaden entgehen. Allgemein eingetretene Wertverluste solcher PKW, Verkaufsrisiken, lang laufende ungünstige PKW-Kredite oder Nachteile durch ein Software-Update können so vom Käufer auf den PKW-Hersteller verlagert werden.

Es gibt eigentlich keinen Grund, zu warten. Jetzt Ihre Ansprüche gegen Opel prüfen lassen. Sichern Sie sich Ihr Recht.  


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