Forderung

Bevor zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche eine Klage eingereicht wird, wird dem Hersteller und/oder dem Verkäufer des PKW Gelegenheit gegeben, den Ansprüchen freiwillig nachzukommen.

Mit entsprechendem Aufforderungsschreiben wird der Gegenseite eine Frist gesetzt, innerhalb welcher diese Ihnen – bei gewünschter Rückabwicklung - den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten hat. Gleichzeitig wird der Gegenseite der PKW angeboten und sie wird aufgefordert, innerhalb einer gewissen Frist den PKW in Besitz zu nehmen.

Verstreichen die Fristen und ist auch ansonsten nicht erkennbar, dass die Gegenseite den geltend gemachten Ansprüchen nachkommen will, wird eine Klage eingereicht.

Bietet die Gegenseite einen nicht akzeptablen Einigungsvorschlag an oder scheitern Gespräche über eine Einigung, so wird ebenfalls Klage eingereicht.

Durch die außergerichtliche Aufforderung der Gegenseite und das Verstreichenlassen der gesetzten Fristen wird klargestellt, dass sich die Gegenseite im Zeitpunkt der Klageeinreichung mit ihren Pflichten auf Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme des PKW in Verzug befindet. Die ist für den Erfolg der klageweisen Geltendmachung von Verzugszinsen und für die gerichtliche Feststellung, dass sich die Gegenseite mit der Annahme des PKW in Verzug befindet, Voraussetzung.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, dann übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage für unser weiteres außergerichtliches Tätigwerden und sämtliche weitere erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zudem übernehmen wir für Sie den gesamten erforderlichen außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite, die Überwachung der gesetzten Fristen, etwaige Erinnerungen an die Gegenseite, das Führen von Gesprächen mit der Gegenseite zwecks Einigung, falls gewünscht oder angebracht.

Ebenfalls organisieren bzw. überwachen wir die Durchführung der Rückabwicklung, wenn sich die Gegenseite darauf einlässt. Hierbei überwachen wir insbesondere die Zahlungseingänge und die Übergabe des PKW.

Über den Verlauf des außergerichtlichen Einforderns Ihrer Ansprüche informieren wir Sie.

Wir stimmen jeden relevanten Schritt hierbei mit Ihnen ab.

Sollen wir für Sie tätig werden? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

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