News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

Dieser Blog informiert Sie allgemein über Rechte und Möglichkeiten, wie Sie als Betroffener des Diesel-Abgas-Skandals bestmöglich aus der Dieselfalle aussteigen oder gar den gesamten Kaufvertrag widerrufen können. Sie finden sowohl allgemeine Informationen und Tipps als auch von Verbraucherschutzanwalt Felix Fehrenbach in der Dieselaffaire erstrittene Urteile und Hinweise zu aktuellen Verfahren. Sie sind an weitergehenden Informationen rund um den Dieselskandal interessiert? Dann abonnieren Sie diesen Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden!
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ICCT entdeckt hohe Abgaswerte in Euro5 und Euro 6 Diesel-PKW - extrem verdächtig!

Neue Analyse des Umweltforschungsverbunds ICCT: Hohe Abgaswerte in Euro5 und Euro 6 Diesel-PKW entdeckt - extrem verdächtig!

Berechtigte Vermutung deshalb: Nach wie vor sind in vielen europäischen Diesel-PKW-Modellen unerlaubte Abschalteinrichtungen eingebaut.  

Bei einer groß angelegten, die bisherigen Analysen übergreifenden, neuen Analyse von Tests und Studien aus mehreren Jahren hat der internationale Umweltforschungsverbund ICCT einen deutlich viel zu hohen Abgasausstoß einer riesigen Anzahl von Dieselautos in Europa festgestellt.

Autos mit diesem Abgasausstoß halten deshalb nicht die vom Hersteller angegebenen – und ausdrücklich zugesicherten - Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 ein.

Die aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Abschalteinrichtungen haben Anlass für eine solche neue aktualisierte und zusammenfassende Bewertung gegeben. Denn nach diesen aktuellen Urteilen darf die Abgasreinigung nur noch reduziert werden, wenn entweder Schäden am Motor und Technik oder Sicherheitsrisiken tatsächlich - also nicht nur theoretisch - drohen.

Sage und schreibe ca. 85 % der Euro-5 und 77 % der Euro-6-Dieselfahrzeuge haben nach dieser neuen Studie unter Berücksichtigung der nunmehr geltenden Einschränkungen gemäß dieser EuGH-Urteile "verdächtig hohe Emissionen". Darüber hinaus haben sich sogar in 40 Prozent der Fälle "extreme" Werte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) ergeben.

Für die Auswertungen dieser Studie wurden Daten von ca. 700.000 geprüften Autos in Europa hinzugezogen und zusätzliche Auswertungen von Abgastests durch Behörden und Organisationen seit Beginn des Abgasskandals 2016 sind ebenfalls Grundlage dieser Studie.

Die PKW-Hersteller Subaru, Suzuki, Fiat-Chrysler und Renault-Nissan haben gemäß dieser Analyse bei ihren Dieselmotoren zum Beispiel einen extrem hohen NOx-Ausstoß im Verhältnis zu den Prüfstand-Grenzwerten.

Ebenfalls schneiden die PKW-Hersteller Toyota und Mazda bei ihren Dieselmotoren schlecht ab.

Und wer hätte es nicht gedacht: auch die PKW-Hersteller Volkswagen, BMW, die PSA-Gruppe bestehend aus Peugeot und Citroën sowie Land Rover zeigen bei den Grenzwertüberschreitungen ihrer Dieselmotoren starke Auffälligkeiten an.

Richtigerweise haben diese neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs die Deutsche Umwelthilfe veranlasst, vom Kraftfahrt-Bundesamt zu fordern, dass sämtliche Diesel-PKW der Abgasnormen 5 und 6, welche in Deutschland zugelassen sind, mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen sind. Was bedeutet, dass alle unzulässigerweise verbauten Abschalteinrichtungen aus den Betroffenen PKW beseitigt werden müssen. Tatsächlich sind hiervon mehr als 8 Millionen PKW allein in Deutschland betroffen!

Geht man davon aus, dass das Kraftfahr-Bundesamt nunmehr endlich seine Aufgabe ernst nimmt und sich an den strengen Richtlinien der Gesetze und den maßgebenden Bewertungen des Europäischen Gerichtshofs richtet, bleibt dem Kraftfahrt-Bundesamt nichts anderes übrig als die Hersteller dieser manipulierten PKW dazu zu zwingen, Hardware- und Software-Nachrüstungen durchzuführen. Als letztes Mittel, wenn sich die Hersteller weigern oder die Nachrüstungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, bleibt die zwangsweise Stilllegung von PKW.

Unterstützung zugunsten der betrogenen Diesel-PKW-Käufer bringt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. Nach diesem Urteil sind die Hürden für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen PKW-Hersteller sehr stark gesunken. Denn die Hersteller können nunmehr bereits dann auf Schadenersatz haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Eine Betrugsabsicht muss dem Hersteller also nicht mehr nachgewiesen werden. Vor allem an diesem Nachweis scheiterten bislang oftmals die Schadensersatzklagen.

Folge: eine neue Klagewelle droht den Herstellern von „Schummel-Dieseln“, diesmal zusätzlich mit starkem Rückenwind der Europäischen Rechtsprechung.


Fazit und Empfehlung:

Neue Testergebnisse, neue bahnbrechende Diesel-Käufer-freundliche Urteile und das rechtliche Vorgehen der Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamtes festigen immer stärker das Recht der betrogenen Diesel-PKW-Käufer:

Manipulierten Diesel-PKW beim Hersteller abgegeben - im Gegenzug erhält der Käufer einen Geldbetrag in Höhe des bezahlten Kaufpreises vom Hersteller!

Wer also seinen alten Diesel-PKW loswerden möchte, ohne erhebliche finanzielle Einbußen bei einem Verkauf zu erleiden, für den ist jetzt die Chance. Deshalb Ansprüche gegen den Hersteller prüfen lassen. Und seine Ansprüche durchzusetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Üblicherweise übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten hierfür.


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