Individualklage

Der meist effizienteste Weg für Sie als Betroffenen des Abgasskandals ist, Ihre Ansprüche durch eine individuelle Klage am Gericht Ihres Wohnortes einzureichen.

Vor Einreichung einer Klage wird der Gegenseite selbstverständlich durch ein entsprechendes Forderungsschreiben, von uns erstellt, Gelegenheit gegeben, ohne Klageverfahren den dem Betroffenen zustehenden Ansprüchen nachzukommen. Damit wird auch die Möglichkeit eröffnet, eine schnelle Einigung im Sinne des Betroffenen zu erzielen.

Reagiert der Hersteller oder Verkäufer des PKW nicht entsprechend, wird der Anspruch eingeklagt.

Die Chancen, dass Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer vor Gericht zu Ihrem Recht kommen, stehen aufgrund der bislang gesprochenen Urteile im Abgas-Skandal sehr gut.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, dann übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage für unser gerichtliches Tätigwerden und sämtliche weitere erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zudem übernehmen wir für Sie den gesamten erforderlichen Schriftverkehr im Klageverfahren, halten Sie über den Gang des Verfahrens informiert und vertreten Sie selbstverständlich auch in einer etwaigen mündlichen Verhandlung. Sollte sich die Gegenseite nach Klageeinreichung einigungsbereit zeigen, so übernehmen wir auch die Gespräche und Verhandlungen über eine Lösung ohne Urteil. Ebenfalls übernehmen wir bei einer möglichen Einigung während des Klageverfahrens auch notwendige Abklärungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Kosten.

Wir stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab und geben Empfehlungen bei Fragen.

Sollen wir für Sie vor Gericht tätig werden? Dann kontaktieren Sie uns.

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