Wertverlust und Rückabwicklungs-Rechner

Der Wertverlust eines vom Abgasskandal betroffenen Diesel-PKW ist angesichts eines Überangebots von Dieselfahrzeugen enorm. Teilweise kann aufgrund zunehmender Unverkäuflichkeit solcher PKW überhaupt kein Wert mehr generiert werden. Aus diesem Grund ist die Rückgabe des PKW anzuraten.
Wählen Sie dafür den vom Bundesgerichtshof bestätigten Anspruch des Verbrauchers gegen den Hersteller.
Es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch, bei dem Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für von Ihnen gefahrenen Kilometern zurückverlangen. Im Gegenzug übergeben Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller.
Haben Sie den Kauf des PKW finanziert, können Sie die bezahlten Finanzierungsraten zurückverlangen und der Hersteller muss Ihre weiteren Ratenzahlungspflichten übernehmen. Nutzen Sie den PKW über einen Leasingvertrag, so muss der Hersteller Ihre bereits bezahlten Leasingraten erstatten und Sie von weiteren Pflichten aus dem Leasingvertrag freistellen.

Die in Abzug zu bringende Nutzungsentschädigung wird immer aus Kaufpreis, den von Ihnen gefahrenen Kilometern und der erwarteten Gesamtlaufleistung errechnet. Diese Gesamtlaufleistung wird von den Gerichten unterschiedlich angesetzt und hängt u.a. von Motorgröße, PKW-Modell und Hersteller ab. Eine Gesamtlaufleistung von mindestens 250.000 km ist immer vertretbar. Viele Gerichte nehmen bei Diesel-PKW Gesamtlaufleistungen von 300.000 km bis 400.000 km an.

Die folgende Berechnung basiert auf dem heutigen Kilometerstand. Beachten Sie bitte, dass für die letztlich abzuziehende Nutzungsentschädigung der Kilometerstand bei Übergabe des PKW maßgebend ist. Wird der Schadensersatzanspruch vor Gericht eingeklagt, dann ist der Kilometerstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung maßgebend.

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Berechnen Sie hier Ihren Erstattungsanspruch gegen den Hersteller unter der Annahme einer erwartbaren Gesamtleistung des PKW von 250.000 km.

Hinweis:
Bitte geben Sie beim Kaufpreis nur einen vollen Euro-Betrag ohne Cent- und Währungsangabe, ohne "." und ohne "," ein.

Bitte geben Sie beim Tachostand nur volle km ein.

Berechnen Sie Ihre Ansprüche selbst