News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

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VW-Motor EA288: Soll ein neuer VW-Abgas-Skandal verschleiert werden? Die „Aktion 23X4“ deutet darauf hin

In den letzten Wochen haben viele Eigentümer von VW-Golf der neueren Motoren-Generation EA 288, insbesondere Eigentümer des VW Golf VII, Schreiben von Volkswagen erhalten. Rechtsanwalt Felix Fehrenbach hat von Rechtssuchenden im Abgas-Skandal mehrfach hiervon erfahren. Volkswagen bezieht sich in den Anschreiben auf einen „Aktionscode: 23X4“ und auf eine „Freiwillige Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor“.

Begründet wird diese angebliche freiwillige Servicemaßnahme u.a. damit, dass im Oktober 2018 die Bundesregierung das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten beschlossen“ habe und es damit das gemeinsame Ziel von Bund, Ländern und Automobilindustrie sei, eine nachhaltige Mobilität zu sichern und Fahrverbote möglichst zu vermeiden.

Weiter führt VW in diesem Schreiben aus, dass die Automobilhersteller beim „Diesel-Gipfel“ 2017 als wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes um 25 % bis 30 % zugesagt haben.

Volkswagen bittet deshalb letztlich mit dieser Begründung, dass auch die angeschriebenen VW-Eigentümer eine solche Reduzierung des Schadstoffausstoßes unterstützen können, weshalb sie sich zu einem autorisierten Volkswagen-Service Partner begeben sollten, um das entwickelte Software-Update aufspielen zu lassen.

Diese angeblich von Volkswagen durchzuführende freiwillige Servicemaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt - und ca. drei Jahre nach dem „Diesel-Gipfel“, legt den Verdacht nahe, dass Volkswagen die tatsächlichen Hintergründe des gewünschten Software-Updates verschleiern möchte!

Denn seit Ende letzten Jahres verhärtet sich der Verdacht, dass auch in VW-PKW-Modellen neuerer Bauart mit dem Motortyp EA 288, dem Nachfolge-Motor des berüchtigten - den Diesel-Skandal auslösenden - Motors EA 189, eine oder sogar mehrere illegale Emissionsreduzierungssysteme eingebaut wurden.

Solche als Abschalteinrichtungen benannten Abgasmanipulationssysteme werden auch mit den Begriffen „Thermofenster“ oder „Zykluserkennung“ umschrieben.

In bereits zahlreichen laufenden Gerichtsverfahren von Verbrauchern gegen die Volkswagen AG wegen dieser neueren Motoren des Typs EA 288 und illegaler Abgasmanipulationseinrichtungen wird, so geht aus von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach analysierten bereits ergangenen Urteilen hervor, von VW gar nicht in Abrede gestellt, dass solche Abgasmanipulationseinrichtungen verbaut sind.

Und die ersten Urteile, wonach Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt wurde wegen dieser Abgasmanipulationseinrichtungen, zeigen ebenfalls, dass offenbar Volkswagen unter Druck gerät.

Bislang ist nach Recherchen von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach noch kein offizieller Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt bezüglich dieser Motoren EA 288 veröffentlicht worden.

Der Verdacht liegt aber nahe, dass die Volkswagen AG durch die zunächst freiwillige Service-Maßnahme in Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt einen vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten, verpflichtenden und vor allem veröffentlichten Rückruf vermeiden möchte. Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt PKW-Herstellern bei Mängeln an in den Verkehr gebrachten PKW oftmals zunächst die Möglichkeit, freiwillig die jeweiligen Kunden anzuschreiben und zu einer Mängelbehebung zu bitten.

Erst wenn eine solche freiwillige Rückrufaktion nicht zum Erfolg führt, insbesondere in diesem Fall nicht einen bestimmten Prozentsatz der betroffenen VW-PKW mit einem Software-Update auszustatten, kann ein verpflichtender Rückruf erfolgen. Was dann erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit mit negativen Folgen haben kann.  

Rechtsanwalt Felix Fehrenbach rät deshalb PKW-Eigentümern, welche zu einem Software-Update ihres Diesel-PKW gebeten werden, nicht unbedacht das Software-Update durchführen zu lassen.

Denn eine Verpflichtung hierzu besteht grundsätzlich - und momentan noch - nicht.

Zudem ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach entgegen den in den Rundschreiben gemachten Zusagen von VW, dass sich das Software-Update weder auf Kraftstoffverbrauch noch Motorleistung noch auf die Dauerhaltbarkeit des Motors und des Abgasnachbehandlungssystems negativ auswirkt, Vorsicht geboten. Aus diversen anderen Sachverhalten ist Rechtsanwalt Felix Fehrenbach bekannt, dass durch Software-Updates bereits erhebliche Probleme auftreten können, insbesondere Leistungsminderung, erhöhter Kraftstoffverbrauch, Probleme bei der automatischen Gangwahl und auch kostenträchtige Defekte im Abgasnachbehandlungssystem.

Bei dem EA 189-Motor von SKODA zum Beispiel ist bekannt, dass nach einem Software-Update die sogenannten AGR-Ventile versotten bzw. der AGR-Kühler verkokt, was Reparaturkosten um die ca. 1.000,00 € zur Folge haben kann.

Über höher motorisierte Audi-PKW mit 3,0 Liter-Motoren des Typs EA 897 liegen Rechtsanwalt Fehrenbach Informationen von geschädigten Mandanten vor, wonach nach dem Software-Update das Fahrverhalten, was Drehmoment und automatische Gangsuche anbelangt, negativ beeinflusst werden. Einschlägige Auto-Foren im Internet sind zudem voll von solchen Szenarien.

Sofern das Software-Update nicht aufgespielt ist, kann im Grunde einfacher im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch einen Sachverständigen festgestellt werden, ob und wenn ja, welche Art von Abschalteinrichtung in dem Motor verbaut ist, falls eine Beweisaufnahme erforderlich wird.  

Die verhandelten Verfahren und bereits gesprochenen Urteil vor Land- und Oberlandesgericht (so u.a. Landgericht Regensburg Urteil vom 06.02.2020, Landgericht Duisburg 10.2018, Oberlandesgericht Köln mündliche Verhandlung 12.09.2019) bestätigen jedenfalls, dass die Volkswagen AG auch für das Verbauen einer Abschalteinrichtung in den Motoren des Typs EA 288 mit Abgasnorm Euro 6 dem Verbraucher auf Schadensersatz haftet.

Fazit und Empfehlung:

Sollten auch Sie bereits ein Schreiben von Volkswagen oder dem Kraftfahrt-Bundesamt unter dem „Aktionscode 23X4“ für Ihren VW-PKW erhalten haben, so liegt es nahe, dass in diesem PKW eine möglicherweise illegale Abschalteinrichtung verbaut ist.

Es wäre ratsam, sodann die Hintergründe für dieses Anschreiben prüfen zu lassen. Und damit einhergehend auch Ihre individuellen Ansprüche sowie die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten, wie Sie aus dem Dieselskandal aussteigen können.  

Bereits jetzt bestehen gute Erfolgschancen, dass Sie sich als Eigentümer eines PKW mit dem Motor Typ EA 288 bei VW schadlos halten können.


Sollten Sie die freiwillige Service-Maßnahme des Software-Updates noch nicht durchgeführt haben oder bereits durchgeführt haben:

Es ist spätestens jetzt an der Zeit, Ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern prüfen zu lassen!


Rechtsanwalt Felix Fehrenbach

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