News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

Dieser Blog informiert Sie allgemein über Rechte und Möglichkeiten, wie Sie als Betroffener des Diesel-Abgas-Skandals bestmöglich aus der Dieselfalle aussteigen oder gar den gesamten Kaufvertrag widerrufen können. Sie finden sowohl allgemeine Informationen und Tipps als auch von Verbraucherschutzanwalt Felix Fehrenbach in der Dieselaffaire erstrittene Urteile und Hinweise zu aktuellen Verfahren. Sie sind an weitergehenden Informationen rund um den Dieselskandal interessiert? Dann abonnieren Sie diesen Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden!

ICCT entdeckt hohe Abgaswerte in Euro5 und Euro 6 Diesel-PKW - extrem verdächtig!

Neue Analyse des Umweltforschungsverbunds ICCT: Hohe Abgaswerte in Euro5 und Euro 6 Diesel-PKW entdeckt - extrem verdächtig!

Berechtigte Vermutung deshalb: Nach wie vor sind in vielen europäischen Diesel-PKW-Modellen unerlaubte Abschalteinrichtungen eingebaut.  

Bei einer groß angelegten, die bisherigen Analysen übergreifenden, neuen Analyse von Tests und Studien aus mehreren Jahren hat der internationale Umweltforschungsverbund ICCT einen deutlich viel zu hohen Abgasausstoß einer riesigen Anzahl von Dieselautos in Europa festgestellt.

Autos mit diesem Abgasausstoß halten deshalb nicht die vom Hersteller angegebenen – und ausdrücklich zugesicherten - Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 ein.

Die aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Abschalteinrichtungen haben Anlass für eine solche neue aktualisierte und zusammenfassende Bewertung gegeben. Denn nach diesen aktuellen Urteilen darf die Abgasreinigung nur noch reduziert werden, wenn entweder Schäden am Motor und Technik oder Sicherheitsrisiken tatsächlich - also nicht nur theoretisch - drohen.

Sage und schreibe ca. 85 % der Euro-5 und 77 % der Euro-6-Dieselfahrzeuge haben nach dieser neuen Studie unter Berücksichtigung der nunmehr geltenden Einschränkungen gemäß dieser EuGH-Urteile "verdächtig hohe Emissionen". Darüber hinaus haben sich sogar in 40 Prozent der Fälle "extreme" Werte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) ergeben.

Für die Auswertungen dieser Studie wurden Daten von ca. 700.000 geprüften Autos in Europa hinzugezogen und zusätzliche Auswertungen von Abgastests durch Behörden und Organisationen seit Beginn des Abgasskandals 2016 sind ebenfalls Grundlage dieser Studie.

Die PKW-Hersteller Subaru, Suzuki, Fiat-Chrysler und Renault-Nissan haben gemäß dieser Analyse bei ihren Dieselmotoren zum Beispiel einen extrem hohen NOx-Ausstoß im Verhältnis zu den Prüfstand-Grenzwerten.

Ebenfalls schneiden die PKW-Hersteller Toyota und Mazda bei ihren Dieselmotoren schlecht ab.

Und wer hätte es nicht gedacht: auch die PKW-Hersteller Volkswagen, BMW, die PSA-Gruppe bestehend aus Peugeot und Citroën sowie Land Rover zeigen bei den Grenzwertüberschreitungen ihrer Dieselmotoren starke Auffälligkeiten an.

Richtigerweise haben diese neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs die Deutsche Umwelthilfe veranlasst, vom Kraftfahrt-Bundesamt zu fordern, dass sämtliche Diesel-PKW der Abgasnormen 5 und 6, welche in Deutschland zugelassen sind, mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen sind. Was bedeutet, dass alle unzulässigerweise verbauten Abschalteinrichtungen aus den Betroffenen PKW beseitigt werden müssen. Tatsächlich sind hiervon mehr als 8 Millionen PKW allein in Deutschland betroffen!

Geht man davon aus, dass das Kraftfahr-Bundesamt nunmehr endlich seine Aufgabe ernst nimmt und sich an den strengen Richtlinien der Gesetze und den maßgebenden Bewertungen des Europäischen Gerichtshofs richtet, bleibt dem Kraftfahrt-Bundesamt nichts anderes übrig als die Hersteller dieser manipulierten PKW dazu zu zwingen, Hardware- und Software-Nachrüstungen durchzuführen. Als letztes Mittel, wenn sich die Hersteller weigern oder die Nachrüstungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, bleibt die zwangsweise Stilllegung von PKW.

Unterstützung zugunsten der betrogenen Diesel-PKW-Käufer bringt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. Nach diesem Urteil sind die Hürden für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen PKW-Hersteller sehr stark gesunken. Denn die Hersteller können nunmehr bereits dann auf Schadenersatz haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Eine Betrugsabsicht muss dem Hersteller also nicht mehr nachgewiesen werden. Vor allem an diesem Nachweis scheiterten bislang oftmals die Schadensersatzklagen.

Folge: eine neue Klagewelle droht den Herstellern von „Schummel-Dieseln“, diesmal zusätzlich mit starkem Rückenwind der Europäischen Rechtsprechung.


Fazit und Empfehlung:

Neue Testergebnisse, neue bahnbrechende Diesel-Käufer-freundliche Urteile und das rechtliche Vorgehen der Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamtes festigen immer stärker das Recht der betrogenen Diesel-PKW-Käufer:

Manipulierten Diesel-PKW beim Hersteller abgegeben - im Gegenzug erhält der Käufer einen Geldbetrag in Höhe des bezahlten Kaufpreises vom Hersteller!

Wer also seinen alten Diesel-PKW loswerden möchte, ohne erhebliche finanzielle Einbußen bei einem Verkauf zu erleiden, für den ist jetzt die Chance. Deshalb Ansprüche gegen den Hersteller prüfen lassen. Und seine Ansprüche durchzusetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Üblicherweise übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten hierfür.


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Neuer Rückruf für Opel PKW Modell Meriva Baujahr 2013 bis 2017

November 2022: Neuer Rückruf für Opel PKW

Im Jahr 2020 wurde der erste Rückruf wegen Manipulationen von Opel-PKW veröffentlicht.  

Sodann wurden vor ca. einem Jahr vom Kraftfahrt-Bundesamt weltweit über 400.000 Opel-Fahrzeuge zurückgerufen unter dem Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A). 

Und aktuell:

Ein neuer Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für 26.581 PKW des Herstellers Opel Modell Meriva Baujahr 2013 bis 2017.

Dieser Rückruf wurde erst am 22.11.2022 offiziell ausgesprochen!  

Ursache all dieser Rückrufe:
Vom Kraftfahrt-Bundesamt wurde in den Motoren dieser Modelle eine „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ festgestellt.

Opel-Modelle, die von den Rückrufen betroffen sind:
Weltweit ca. eine halbe Million Opel-PKW, in Deutschland bislang stattliche 82.982 Opel-PKW: die Opel-Modelle Zafira, Corsa, Insignia und Astra. Und seit November 2022 weitere mehrere tausend Opel-PKW des Modells Meriva.

Was wird von Opel-Käufern gefordert?
Sie sollen ein ihnen angebotenes Software-Update für ihr Auto akzeptieren und aufspielen lassen.     

Hat der Opel-Konzern tatsächlich seine PKW manipuliert?
Seit Sommer 2021 bietet der Opel-Autokonzern seinen betroffenen Kunden eine freiwillige Aktualisierung der Motor-Software an. Formuliert oftmals verharmlosend als „Freiwillige Servicemassnahme“. Ziel: mit dem Software-Update soll der unzulässig hohe Schadstoffausstoss der Motoren reduziert werden. Und: dadurch kann der Opel-Konzern weiteren ihm zwangsweise auferlegte Rückrufe entgehen, wenn genügend Opel-Kunden freiwillig dem Software-Update Angebot folgen.  

Nach wie vor steht der Opel-Konzern auf dem Standpunkt, das Abgasbehandlungssystem seiner Diesel-Modelle entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Dies, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt bereits seit 2015 mehrere unzulässige Manipulationen der Abgasbehandlung in Opel-Dieselmotoren entdeckte. Der Opel-Konzern geht – offenkundig erfolglos – deshalb gegen die verpflichtenden Rückrufe vor.

Der Opel-Konzern hat manipuliert, denn:  

  • Es wurden wegen der Manipulationen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Opel Konzern durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt. Der Opel-Konzern akzeptierte ein Bußgeld von 65 Millionen Euro.
  • Der Opel-Konzern wurde bereits durch viele Urteile von deutschen Landgerichten zur Zahlung von Schadenersatz an Opel-Käufer verurteilt. Aktuell war dies das Landgericht Ravensburg am 30.12.2022
  • Erst am 22.11.2022 wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt für 26.581 PKW Opel Meriva Baujahr 2013 bis 2017 ein Rückruf wegen Abgasmanipulationen in die Wege geleitet.
  • Die bisherigen Rückrufe einer riesigen Anzahl, fast eine halbe Million, von Opel-PKW quer durch viele Modelle und Baujahre, so am
  • 23.01.2020 für 95.781 PKW der Modelle Opel Zafira 1,6; Zafira 2,0; Cascada 2,0; Insignia 2,0 Abgasnorm Euro 6, Baujahr 2012 bis 2016
  • 17.02.2022 für 400.201 PKW der Modelle Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor und Abgasnorm Euro 6, Baujahr 2013 bis 2018  


Folgerung: Aufgrund der Art und Weise der Manipulationen, der riesigen Anzahl manipulierter Opel-PKW, quer durch die Opel-Modell- und Motoren-Palette, muss der Opel-Konzern bewusst illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. 

Das angebotene Software-Update: die Lösung für den Opel-Konzern oder ein weiteres Problem für den Kunden?
Die betroffenen Opel-Käufer können zwar das Aufspielen des Software-Updates hinausschieben. Da ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt aber zwangsweise durchgesetzt werden kann, besteht letztlich keine Chance, dass man sich dem Software-Update entzieht.  

Worüber zu oft nicht aufgeklärt wird, ist, dass Software-Updates nachteilige Auswirkungen haben könnten: bekannt sind eine Minderung von Motorleistung und Motorlebensdauer, Startschwierigkeiten, ein höherer Sprit- und AdBlue-Verbrauch. Das Aufspielen sollte deshalb bestmöglich vermieden werden.

Die Schäden für betroffene Opel-Käufer aufgrund der Manipulationen:
Gleich ob mit oder ohne Software-Update: Finanzielle Nachteile und das Risiko von Nutzungsbeeinträchtigungen durch drohende Fahrverbote und Zwangsstilllegungen, höhere Kosten aufgrund Reparaturen und Mehr-Verbrauch, der allgemeine Marktwertverlust und der individuelle Makel des PKW treffen den Käufer.

Der Schadenersatzanspruch:
Die Käufer manipulierter Opel-PKW haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Schaden auszugleichen:

  • Minderung des bezahlten Kaufpreisbetrages
  • Forderung des bezahlten Kaufpreisbetrages gegen Übergabe des PKW an den Opel-Konzern
  • Bei Neuwagenkauf die Neulieferung eines ab Werk nicht manipulierten PKW.

Stets wichtig zu wissen:

  • Keine Verjährung: Der Anspruch auf Schadenersatz von Opel-Käufern gegen den Opel-Autokonzern ist nicht verjährt. Frühestens mit einer für den Opel-Käufer verständlichen Information über die Manipulationen seines eigenen PKW liegt diejenige Kenntnis beim Käufer vor, welche die 3-jährige Verjährungsfrist beginnen lässt. Wenn diese Information im Jahr 2020 war, dann verjährt der Anspruch des Käufers erst am 31.12.2023.
  • Das Aufspielen des Software-Updates nach dem Kauf des manipulierten PKW ändert nichts am bestehenden Schadenersatzanspruch.
  • Bei voller oder teilweiser Kaufpreis-Finanzierung umfasst der Schadenersatzanspruch „Fahrzeugübergabe gegen Kaufpreisrückzahlung“ nicht nur die Rückzahlung bereits bezahlter Finanzierungsraten, sondern auch die Freistellung von künftigen Finanzierungszahlungen durch den Opel-Autokonzern.


Fazit und Empfehlung:

Auch im Jahr 2023 sind die Voraussetzungen, Schadenersatz gegen den Opel-Autokonzern wegen manipulierter Diesel-Motoren erfolgreich durchsetzen zu können, vorhanden!

Die Chance, dass sich der Käufer eines manipulierten Opel-Modells schadlos halten kann, ist sehr gut.

Ihren individuellen Schadensersatzanspruch, z.B. die gewünschte Weggabe Ihres PKW an den Hersteller gegen Erstattung des vollen Kaufpreisbetrages an Sie lediglich bei Abzug einer Nutzungsentschädigung für von Ihnen gefahrenen Kilometern überprüfe ich gerne. Und begleite und vertrete Sie dabei außergerichtlich und vor Gericht.    

Opel-Käufern, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und ihren PKW in Deutschland kauften, stehen ebenfalls alle Ansprüche gegen den Opel-Konzern zu. Und auch diese Käufer können in Deutschland klagen und vertrete ich außerhalb und vor Gericht.


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