News und Urteile zum Abgasskandal und entsprechender Entschädigung

Dieser Blog informiert Sie allgemein über Rechte und Möglichkeiten, wie Sie als Betroffener des Diesel-Abgas-Skandals bestmöglich aus der Dieselfalle aussteigen oder gar den gesamten Kaufvertrag widerrufen können. Sie finden sowohl allgemeine Informationen und Tipps als auch von Verbraucherschutzanwalt Felix Fehrenbach in der Dieselaffaire erstrittene Urteile und Hinweise zu aktuellen Verfahren. Sie sind an weitergehenden Informationen rund um den Dieselskandal interessiert? Dann abonnieren Sie diesen Blog und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Mit einem maßgebenden Urteil vom 27. Juli 2021 Az. 1 O 300/20 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen am Hochrhein einen weiteren Meilenstein für Verbraucher im Abgasskandal gesetzt. Der Klage eines betroffenen Audi-Käufers hat das Landgericht Recht gegeben. Der Käufer hatte erst im April 2018 den manipulierten PKW Audi SQ 5 Abgasnorm Euro 6, 230 KW, Baujahr 2016, für Euro 45.900 gekauft.

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Rechtsanwalt Felix Fehrenbach führt für Schweizer Eigentümer eines Porsche Macan S Diesel Klageverfahren gegen die Audi AG vor dem Landgericht Ingolstadt.

Nicht nur Betroffene des Diesel-Abgasskandals, welche ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Schadensersatzansprüche gegen deutsche Pkw-Hersteller einreichen. Es besteht auch die rechtliche Möglichkeit, dass Schweizer Staatsbürger oder betroffene Pkw-Eigentümer mit Wohnsitz in der Schweiz den Pkw-Hersteller in Deutschland auf Schadenersatz verklagen.

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Die Porsche AG hat im Sommer 2020 nach internen Prüfungen bestimmte verbaute spezifische Hard- und Softwarebestandteile, die in Messungen für PKW-Zulassungsverfahren verwendet werden, der deutschen und amerikanischen Überwachungsbehörde gemeldet.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem laufenden Klageverfahren eines VW-Pkw-Käufers gegen die Volkswagen AG geäußert.

Ein Pkw Käufer klagt gegen die Volkswagen AG. Sein Pkw, ausgestattet mit der neuen Motorengeneration von VW, dem EA288, ist mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, welche die Abgaswerte manipuliert. Die Software hierfür erkennt, ob der Pkw auf dem Prüfstand läuft u.a. zwecks Abgasmessung – und hält die Grenzwerte von CO2 und NOX ein. Oder ob der Pkw auf der Straße fährt - und hält die Grenzwerte nicht sicher ein.

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Mit Urteil vom 1. März 2021 - Az. 12 O 316/20 - wurde Fiat Chrysler im Diesel-Abgasskandal vom Landgericht Koblenz erstmals verurteilt.

Seit letztem Jahr verstärken sich die belastbaren Vorwürfe gegen Fiat Chrysler Automobiles, dass deren Motoren nur durch unzulässige Manipulationen die Abgasgrenzwerte bei Messungen einhalten. Damit würden nicht nur die Zulassungsbehörden getäuscht werden. Sondern auch die Wohnmobilkäufer. Die von FCA angegebenen Verbrauchswerte und vor allem die Abgasnorm Euro6 wäre falsch.

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Im Februar 2021 kam endlich das erste Urteil eines Oberlandesgerichts wegen des Volkswagen-Motors EA288. Der Motor EA288, angeblich sauberer Nachfolger des den Diesel-Abgasskandal auslösenden Motors EA189, produziert seit 2012, besitzt ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung.

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Bislang wurden nur wenige Urteile veröffentlicht, aus welchen hervorgeht, dass die Audi AG nicht nur wegen eines 3.0 l Diesel-Motors aus ihrem Werk mit Abgasnorm Euro6 verurteilt wird, sondern auch mit Abgasnorm Euro5.

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Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.03.2020 - 7 O 67/19 deutet darauf hin. Es stellt eine erste Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die BMW AG dar. Rechtsanwalt Felix Fehrenbach macht deshalb für betroffenen BMW-PKW-Eigentümer Schadensersatz gegen die Bayerische Motoren Werke AG geltend.

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Gerichtsstand: EU/Schweiz - wo kann der vom Abgas-Skandal Betroffene den PKW-Hersteller verklagen?

  • Europäischer Gerichtshof entscheidet verbraucherfreundlich: EU-Bürger können PKW-Hersteller an ihrem Wohnsitz verklagen
  • Schweizer Bürger können PKW-Hersteller in Deutschland verklagen

Mit Urteil vom 09.07.2020 unter dem Aktenzeichen C 343/19 hat der Europäische Gerichtshof ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gegen Autobauer gefällt.

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Im März 2020 hat das Landgericht Düsseldorf ein erstes und damit maßgebendes Urteil gegen die Bayerische Motoren Werke AG verkündet. Danach wurde einem Verbraucher, welcher Eigentümer eines BMW Modell X1 ist, ein Schadensersatzanspruch gegen die BMW AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zugesprochen.

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Auch bei der Daimler AG dürfte das in einigen Wochen erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Diesel-Abgasskandal mit Interesse erwartet werden.

Zwar ist Gegenstand im ersten verhandelten Fall des EuGH im Diesel-Abgasskandal ein PKW der Marke Volkswagen. Aber in vielen Mercedes-Motoren mit der Bezeichnung OM 651 sind Steuergeräte für das Emissionskontrollsystem mit einem sogenannten  „Thermofenster“ verbaut worden. Diese steuern die Abgasrückführung in den Motor, wodurch die Abgase nochmals verbrannt werden und damit die Emissionen geringer werden - und  bestenfalls im gesetzlich zulässigen Rahmen liegen.

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In den letzten Wochen haben viele Eigentümer von VW-Golf der neueren Motoren-Generation EA 288, insbesondere Eigentümer des VW Golf VII, Schreiben von Volkswagen erhalten. Rechtsanwalt Felix Fehrenbach hat von Rechtssuchenden im Abgas-Skandal mehrfach hiervon erfahren. Volkswagen bezieht sich in den Anschreiben auf einen „Aktionscode: 23X4“ und auf eine „Freiwillige Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor“.

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Viele Eigentümer von PKW mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit dem Emissionsreinigungssystem sind der Aufforderung von Fahrzeugherstellern nachgekommen, ein Software-Update ihres Motorsteuerungsgerätes durchführen zu lassen.

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Das lange erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs im ersten verhandelten Volkswagen-Fall wurde am 25.05.2020 verkündet. Der Bundesgerichtshof hat zugunsten des Verbrauchers entschieden, dass ihm gegen die Volkswagen AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zusteht. (VI ZR 252/19 )

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Der Bundesgerichtshof entscheidet am 25.05.2020 erstmals über Schadensersatzansprüche wegen eines VW-PKW mit dem Skandal-Motor EA189. In diesem mittlerweile nicht mehr produzierten Motoren-Typ wurde eine illegale Abgasmanipulationseinrichtung mitverbaut. Dieser Motoren-Typ löste den weltweiten Abgas-Skandal aus.   

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Erste Bemerkungen in der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofs am 05.05.2020 bestätigen: Die bislang in tausenden von Fällen von Landgerichten und Oberlandesgerichten zugesprochenen Schadensersatzansprüche gegen den PKW-Hersteller VW wegen Motoren mit illegaler Emissionsminderungssysteme dürften richtig sein.

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Der seit dem Jahr 2018 ins Leben gerufene Rückruf der Audi AG für bestimmte Modelle von Audi hat es in sich. Der Rückruf unter der unscheinbaren Bezeichnung „23x6“ wurde vom Kraftfahrtbundesamt erstmals veröffentlicht im November 2018. Damals nur für wenige zwei Audi Modelle A6 und A7, Baujahr 2015-18. Seitdem hat sich der Kreis der betroffenen Modelle stetig erweitert auf die Baujahre ab 2008 bis 2018, von Audi A 4 bis Q 7. Somit auch auf jüngere, neue und hochpreisige Modelle vor allem mit 3.0 Liter-Motoren, aber auch 4.2 Liter-Motoren.

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Für den Eigentümer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Audi A3 Sportback hat Rechtsanwalt Felix Fehrenbach vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen Ende 2019 auch Deliktzinsen eingeklagt. Die Klage hatte Erfolg.

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Der Europäische Gerichtshof befasst sich aktuell in 9 Verfahren mit dem Diesel-Abgas-Skandal. Von 6 Gerichten aus Deutschland (u.a. Landgericht Stuttgart), 2 Gerichten aus Österreich und einem Gericht aus Frankreich wurde der Europäische Gerichtshof zur Beantwortung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Einbau von Abschalteinrichtungen angerufen.

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Ein neuer teurer Skandal für die Volkswagen AG bahnt sich an. Der Motor Typ EA288 sollte eigentlich der saubere Nachfolger des Skandal-Motors Typ EA189 sein. Angepriesen wurde dieser Motor als „grün“. Tatsächlich verhärten sich die Informationen, dass auch in diesem Motor eine Softwarefunktion eingebaut ist, die aus dem angeblich sauberen Motor einen dreckigen Diesel macht, die Euro-6-Abgaswerte also gar nicht eingehalten werden. 

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Auch im Jahr 2020 erreichen Rechtsanwalt Felix Fehrenbach immer wieder Anfragen von Eigentümern von PKW, welche die Volkswagen AG mit dem Motor EA 189 - dem 1. Skandal Motor mit manipuliertem Emissionskontrollsystem - ausgestattet hatte. Dieser Motor-Typ hatte im Jahr 2015 den Diesel-Abgas-Skandal eingeleitet. Sie wollen jetzt ihre Rechte gegen die Volkswagen AG prüfen und Schadensersatz geltend machen.  

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Am 06.04.2020 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen ein weiteres Urteil gegen die Volkswagen AG verkündet. Der Klage des Eigentümers eines im Jahr 2011 neu gekauften PKW SKODA Superb 2.0 TDI, eingereicht von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach, wurde überwiegend mit dem Urteil gefolgt.

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Mit diesem Urteil vom 20. März 2020 hat Rechtsanwalt Felix Fehrenbach für den Eigentümer eines VW Caddy erzielt, dass die Volkswagen AG Schadensersatz zu leisten hat. Die Klage gegen die Volkswagen AG hat Rechtsanwalt Felix Fehrenbach für den Eigentümer des VW Caddy am 30.12.2019 eingereicht.

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Im Diesel-Abgasskandal von Volkswagen AG hat das Landgericht Waldshut-Tiengen am 14. Februar 2020 ein überwiegend positives Urteil zugunsten der Eigentümerin eines Audi Q5 mit dem Skandalmotor EA 189 verkündet. Die Klage gegen die Volkswagen AG wurde von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach am 30.12.2019 eingereicht.

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Musterfeststellungsklage gegen VW und Vergleich. Was nun zu tun ist, erfahren Sie hier:

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