Von Frank Hartung auf Dienstag, 03. März 2020
Kategorie: Aktuelle Nachrichten zum Diesel-Abgas-Skandal

Musterfeststellungsklage gegen VW und Vergleich. Was nun zu tun ist:

Musterfeststellungsklage gegen VW und Vergleich. Was nun zu tun ist, erfahren Sie hier:

  1. Die Verbraucher, welche sich im Klagregister eingetragen haben, werden von der Volkswagen AG etwa ab Mitte März Post erhalten, mit welcher sie über das weitere Vorgehen informiert werden.

    Vorgesehen ist eine Online-Plattform, auf der die Abwicklung der Vergleiche erfolgen soll. Um sich hier einzuloggen, erhält der Verbraucher eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Nach erfolgreichem Login und der Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sowie weiterer Informationen erfahren die Verbraucher dann, ob sie zum Kreis der Vergleichsberechtigten gehören und welcher Betrag ihnen angeboten wird. Alternativ wird dieses Verfahren auch telefonisch über ein Call-Center angeboten.

  2. Verbraucher können sich vor Annahme des VW-Angebots von einem Rechtsanwalt hierüber beraten lassen. Zwar übernimmt die Volkswagen AG die für die Beratung anfallenden Kosten in Höhe von € 226.-, dies aber nur im Falle der Annahme des Vergleichs. Lehnt der Verbraucher den Vergleich ab, so bleibt dieser auf den Kosten sitzen. Rechtsanwalt Fehrenbach bietet die Beratung hierüber kostenfrei für den Verbraucher an und zwar unabhängig von einer Annahme oder Ablehnung des Vergleichsangebots!

  3. Die anwaltliche Beratung und der von VW vorgeschlagene Vergleich können nur und ausschließlich zwischen dem 20. März und dem 20. April 2020 erfolgen. Dementsprechend werden auch nur die in diesem Zeitraum entstandenen Beratungskosten von VW erstattet und auch nur, wenn der Verbraucher den Vergleich annimmt.

  4. Stimmt der Verbraucher dem Vergleichsangebot zu, erhält er innerhalb von zwölf Wochen die im Vergleichsangebot vorgeschlagene Entschädigungssumme. Er kann sich nicht mehr aus dem Klageregister austragen und verzichtet auf weitere Ansprüche im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware EA 189 gegenüber der Volkswagen AG oder einem zum Konzern gehörenden Unternehmen wie z.B. Audi oder Porsche. Gerade hier ist anwaltlicher Rat von Nöten, auch wegen etwaiger Folgeschäden durch ein Software-Update. Letztlich muss noch auf die Entschädigung eingegangen werden. Diese variiert je nach Typ und Modelljahr des Fahrzeugs, soll aber zwischen € 1.350 und € 6.257.- betragen.

  5. Lehnt der Verbraucher das Vergleichsangebot ab, ist folgendes zu beachten: Die Musterfeststellungsklage wird Ende April 2020 zurückgenommen und damit beendet. Die Verjährung der Ansprüche wurde durch die Eintragung in das Klageregister unterbrochen. Geschädigte Verbraucher haben nach dem Ende der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, bis spätestens Ende Oktober 2020 individuell gegen VW zu klagen.

Lassen auch Sie Ihre möglichen Ansprüche individuell prüfen und eine Vorgehensweise gegen die Autohersteller ausarbeiten.


Rechtsanwalt Felix Fehrenbach

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